Webbericht Gedankenfragmente eines fragmentierten Geistes

30Aug/050

Banklaufzeiten

Wie ich heute schmerzlich von meinem Rechtschutz erfahren habe, muss ein Schuldner die Banklaufzeiten bei Überweisungen mit einrechnen. Wichtig dabei ist, dass die Banken im seltensten Fall verbindliche Angaben zum zeitlichen Rahmen des Geldtransfer machen.

Mehr dazu kann man im §270 des BGB lesen.

In meinem Fall bedeutet das, dass ich nicht gegen Säumnisgebühren rechtlich angehen kann, die durch die Banklaufzeit von 6(!) Tagen entstanden sind. Überweisung war am 14ten, Frist am 16ten und Eingang am 20ten. Glücklicherweise sind die meisten Firmen recht kulant, was so etwas angeht, aber Behörden und öffentlicher Dienst freuen sich selbstverständlich über dieses Zusatzeinnahme.

Was lerne ich daraus? Egal was ist, ich rede gleich mit dem Rechtschutz und warte nicht vergeblich auf Stellungnahme von gewissen Instituten, selbst wenn man im Unrecht ist, so weiss man dies dann wenigstens gleich. Und in wie vielen Fällen wird versucht den Kunden zu betrügen. Daher lohnt sich eine Überprüfung meiner Meinung nach immer!

hat dir dieser Artikel gefallen?

Dann abonniere doch diesen Blog per RSS Feed!

veröffentlicht unter: Blogging Kommentar schreiben
Kommentare (0) Trackbacks (0)

Zu diesem Artikel wurden noch keine Kommentare geschrieben.


Leave a comment

(required)

Noch keine Trackbacks.