Webbericht Gedankenfragmente eines fragmentierten Geistes

19Dez/051

Napster

Wer kennt nicht die Tauschbörse Napster aus der Zeit, als Downloads noch nicht ein Staatsverbrechen waren? Nachdem mich ein Werbespot wieder einmal auf Napster aufmerksam gemacht hat, dachte ich, dass ich mir diesen Dienst mal wieder ansehen könnte.

Zwar kosten einzelne Songs wie bei den meisten Diensten 0,99 € (meiner Meinung nach ein maßlos überteuerter Preis, wenn man die geringeren Kosten im Vergleich zu einer CD betrachtet), dafür kann man für lediglich 14,95 € ein Abo abschließen, bei dem man eine unbegrenzte Zahl von Stücken downloaden kann. Jetzt kommt aber der Haken: Stücke dürfen auf bis zu 2 Computern oder unterstützen Playern (lediglich Creative, iRiver, Samsung, Rio und ein paar vereinzelte Modelle, aber z.B. kein I-Pod) verwendet werden und zwar so lange, wie man Abo-Kunde ist.

Wer würde eine CD kaufen, wenn er diese lediglich in zwei CD-Playern abspielen dürfte? Wie wärs mit Büchern, die nur von maximal 2 Personen gelesen werden dürften? Wieso soll man bei MP3's solche Einschnitte der persönlichen Freiheit in Kauf nehmen, die man bei anderen Medien niemals hinnehmen würde? Ist es Zeit sich von Konzenen vorschreiben zu lassen, was man wo und wie oft verwendet?

Auch wenn mich eine solche Flatrate sehr stark reizt, bei der man die Möglichkeit hat auch in unbekannte Musik reinzuschnuppern, sind die Beschränkungen durch das DRM ein Grund mich gegen diesen Dienst zu entscheiden. Solange es sich vermeiden läßt, möchte ich mir nicht vorschreiben lassen, an wievielen Abspielgeräten ich meine Musik anhöre!

Nachtrag:
Napster kann lediglich mit Windows-Produkten verwendet werden, womit dieser Dienst auch nichts für alle Linux- und Mac- bzw Nicht-Windows-User ist.

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Kommentare (1) Trackbacks (0)
  1. Das Schlimmste aber ist, dass die meisten modernen DRM-Systeme sich wie Trojaner verhalten. Besonders witzig find ich in diesem Zusammenhang die Initiative von Microsoft, gegen diese (diesmal fremd-geschaffenen) Sicherheitslücken vorzugehen (http://www.heise.de/security/news/meldung/67346)


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