Barrierefreiheit: Kurzüberblick

Written by Kolja Schönfeld on Juni 9th, 2009
Barrierefreiheit (englisch “Accessibility”) bedeutet, dass Gegenstände, Medien und Einrichtungen so gestaltet werden, dass sie von jedem Menschen unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung uneingeschränkt benutzt werden können.
Der folgende Beitrag soll für das Thema Barrierefreiheit sensibilisieren und fokussiert auf digitale Medien und eLearning-Medien im Speziellen. Er gliedert sich in folgende Bereiche:
  1. Stellenwert der Barrierefreiheit
  2. Technische Richtlinien
  3. Der kurze Weg zur Barrierefreiheit
  4. Weiterführende Materialien
  5. Schlussworte

1. Stellenwert der Barrierefreiheit

a) Utopie

Barrierefreiheit umfasst weit mehr als technische Richtlinien zur Maschinenlesbarkeit von Dokumenten (siehe 2. Technische Richtlinien). Technische Kriterien lassen sich lediglich leichter spezifizieren. Sie umfasst ebenso die physische Zugänglichkeit, beispielsweise von Räumen oder Eingabegeräten (Screenreader, EyeMotion-Tracking, Braille-Tastatur, Linkshändermaus usw.).

Ein gängiger Fehler ist, dass Barrierefreiheit zumeist mit Maßnahmen zur Unterstützung von nicht-sehenden Nutzern verbunden wird, andere Nutzergruppen aber vernachlässigt werden (von Geburt an gehörlose Menschen haben bspw. Probleme mit der Verarbeitung von geschriebenen Textinformationen). Eine optimale Barrierefreiheit berücksichtigt ebenfalls kognitive Faktoren (Lese- oder Rechenschwäche, Lernprobleme, Lerntypen usw.).

b) Realität

Bei der Überlegung, wie Barrierefreiheit im Idealfall aussehen würde, wird schnell klar, dass es mit den heutigen Mitteln nicht möglich ist, alle Barrieren für alle Nutzergruppen zu beseitigen. Es ist ausschließlich möglich, die Zugänglichkeit zu verbessern und so wenige Menschen wie möglich auszuschließen. Eine Barrierefreiheit im eigentlichen Sinne ist demnach nur eine Utopie. Daher ist die Bezeichnung „Accessibility“ in meinen Augen wesentlich passender.

Bereits die technischen Grundlagen der Barrierefreiheit werden meist nicht berücksichtigt. Je aufwendiger man sich bemüht Barrierefreiheit zu erreichen, desto höher ist der (Produktions-)Aufwand und damit die allgemeinen Kosten. Der Kern der Barrierefreiheit stellt auch das eigentliche Ausschlusskriterium dar: Barrierefreiheit soll Minderheiten den Zugang erleichtern, aber für Minderheiten werden ungern Zusatzkosten in Kauf genommen.

Aus diesem Grunde findet man vor allem im Öffentlichen Bereich Vorgaben zur Barrierefreiheit. Viele Länder weisen mittlerweile irgendeine Form von Gleichstellungsgesetz auf, das die Umsetzung einer Barrierefreiheit (zu einem gewissen Grad) einfordert. So wurde 2002 im Rahmen des

Behindertengleichstellungsgesetzes die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) erlassen.

2. Technische Richtlinien

Hinsichtlich der technischen Richtlinien gibt es halbwegs klare Vorgaben, die sich mehr oder weniger aufwendig umsetzen lassen.

a) Web Content, Web based Trainings (WBTs)

Für alle Onlinemedien ist der Web Content Accessibility Guide (WCAG) des W3C der Dreh- und Angelpunkt hinsichtlich der Barrierefreiheitsvorgaben. WebAIM beschreibt den WCAG wie folgt:
Version 1.0 of the Web Content Accessibility Guidelines was a major development in making the Internet more accessible to people with disabilities. Finalized in 1999, WCAG 1.0 provided 14 guidelines and numerous checkpoints that could be used to determine the accessibility of a web page. It provided 3 priorities or levels of conformance (the measure to which a web page follows the guidelines). Priority 1 or Level A conformance was a basic requirement for some groups to be able to use web documents. Priority 2 or Level AA conformance indicated better accessibility and removal of significant barriers to accessing the content. Priority 3 or Level AAA checkpoints provided improvements to web content accessibility. WCAG 1.0 was very HTML specific. It was also the primary resource from which the Section 508 guidelines were drawn.
Kernpunkte des WCAG 1.0 (Quelle: Wikipedia):
  • klare Strukturierung des Dokuments mit Überschriften und Listen, das Layout erfolgt nach Möglichkeit mit CSS
  • der Zweck bzw. die Funktion von Bildern und Animationen wird durch alt-Attribut beschrieben
  • zu multimedialen Angeboten existieren textliche Alternativen, Untertitel und Transkription für Audio und Audiodeskription für Video
  • Diagramme werden im Text oder durch Verwendung des longdesc-Attributs beschrieben
  • Frames besitzen aussagekräftige name-Attribute und das noframes-Element wird genutzt
  • Tabellen sind möglichst Zeile für Zeile lesbar. Ihr Inhalt wird auch zusammengefasst beschrieben.
  • Verwendung benutzerseitiger Imagemaps
  • Skripte, Applets etc. sind barrierefrei oder es existieren barrierefreien Alternativen
  • Tabellen werden nur für die Darstellung von Daten verwendet.

Die BITV orientiert sich stark an dem Web Content Accessibility Guide 1.0.

Aktuell liegt der Web Content Accessibility Guide in der Version 1.0 vor. Der WCAG 2.0 befindet sich aktuell in der Entwurfsphase.

Für eLearning-Medien gelten keine separaten Standards, allerdings sollte bei der Erstellung von WBTs der WCAG herangezogen werden.

b) Dokumente, Präsentationen

Bei der Erstellung von Officedokumenten (Word, PowerPoint) gibt es keine mir bekannten übergreifenden Standards.
Es lassen sich online diverse Empfehlungen zur Erstellung barrierefreier Word-Dokumente / PowerPoint-Präsentationen / PDFs usw. finden, aber es gibt kein Äquivalent zu den WCAG.
Trotzdem kann sollte man allgemein folgende Punkte beachtet hinsichtlich der Barrierefreiheit beachten, da diese in den meisten Richtlinien auftauchen:
  • Verwendung von Bildbeschreibungen.
  • Verwendung der neusten Programmversionen, da diese in der Regel Barrierefreiheit besser unterstützen.
  • Verwendung von Strukturelementen (Beispielsweise korrekte Verwendung von Überschriftenelementen in Word oder Anlegen einer Dokumentstruktur in einem PDF-Dokument).
  • Verzicht oder eingeschränkte Nutzung von Schmuckgrafiken.

3. Der kurze Weg zur Barrierefreiheit

In Abhängigkeit vom Budget bestehen mannigfaltige Realisierungsmöglichkeiten. So kann beispielsweise in Webangeboten Gebärdensprache via Video eingebunden werden. Je nach Aufwand kann es sich hierbei um einen erheblichen Kostenfaktor handeln.

Folgende Punkte lassen sich mit einem relativ geringen Aufwand realisieren:

  • Zusätzliches Anbot einer maschinenlesbare Textversion: Bspw. mittels HTML, Word, PDF (zu empfehlen ist eine aktuelle PDF-Version)
  • Verwendung von Tools, deren Output auf XML basiert. Hierdurch ist die Wahrscheinlichkeit für einen maschinenlesbaren Output groß.
  • Verwendung von Systemsimulationstools, die den Content als Dokument ausgeben können (z.B. Datango, uPerform)
  • Einhaltung von Usability-Richtlinien (klare Strukturen, klare Navigation).
  • Technische Trennung von Inhalts- und Designinformationen (bspw. im Webbereich die konsequente Nutzung von Cascading Style Sheets (CSS)).
  • Verwendung von Meta-Tags (bspw. Alt-Texte bei Grafiken).
  • Meiden von Flashapplikationen.

4. Weiterführende Materialien

  • Einfach für alle: Initiative der Aktion Mensch für ein barrierefreies Internet. Portal mit Weblog, Podcast und verschiedenen Artikeln zum Thema Barrierefreiheit. Idealer Startpunkt für Einsteiger in die Thematik und umfangreiche Informationsbasis. [http://www.einfach-fuer-alle.de/]
  • Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV): Kurzbeschreibung der deutschen Verordnung. [http://wob11.de/bitv.html]
  • Computing@UW-Madison: Videos, die den Einsatz von Ausgabemedien für Menschen mit Einschränkungen demonstrieren. [http://www.doit.wisc.edu/accessibility/video/]
  • JISC: Accessibility do’s and don’ts for beginners [http://www.techdis.ac.uk/index.php?p=1_20_2]
  • JISC: Creation of Learning Content. Leitfaden im Bezug auf verschiedene Gruppen mit Einschränkungen [http://www.techdis.ac.uk/index.php?p=20]
  • Accessibility do’s and don’ts for beginners: Kurzübersicht [http://www.techdis.ac.uk/index.php?p=1_20_2]
  • Linkliste mit Accessibilitylinks [http://www.diigo.com/user/koljaschoenfeld/accessibility]

5. Schlussworte

Barrierefreiheit bzw. Accessibility wird im Öffentlichen Bereich zunehmend eine wichtige Rolle einnehmen.

Da es nicht möglich sein wird, eine vollkommen Barrierefreiheit zu gewährleisten, sollte man als Dienstleister insbesondere im Rahmen der Angebotsphase ein besonderes Augenmerk darauf legen, in welchem Ausmaß oder gemäß welchen Standards bzw. Richtlinien Barrierefreiheit gewährleistet werden soll (bspw. kann Barrierefreiheit gemäß der BITV 1.0 oder 2.0, WCAG 1.0 oder 2.0 zugesichert werden. Oder es wird genau beschrieben, für welche Zielgruppe (Menschen mit Seheinschränkungen, Höreinschränkungen oder bspw. Leseschwäche) und in welchem Ausmaß Barrierefreiheit gewährleistet wird.).

Barrierefreiheit sollte nicht nur als Pflichtvorgabe wahrgenommen werden, sondern auch als Chance, um sich von Konkurrenten positiv abzuheben.

Ich hoffe, dass dieser kurze Beitrag einen Ausblick auf das komplexe und umfangreiche Thema der Barrierefreiheit verschafft.

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